Neuer IFRS-Rechnungslegungsstandard IFRS 18 „Darstellung und Angaben im Abschluss“

Am 9. Mai 2024 hat das IASB IFRS 18 „Darstellung und Angaben im Abschluss“ (Presentation and Disclosure in Financial Statements) veröffentlicht. Der neue Standard ist für alle IFRS-Abschlüsse anwendbar und bringt grundlegende Veränderungen in der Darstellung des Abschlusses sowie in den Anhangangaben mit sich. Der Standard tritt an die Stelle von IAS 1 „Darstellung des Abschlusses“ (Presentation of Financial Statements), dessen Regelungen entweder durch neue ersetzt, verändert oder in IFRS 18 oder andere IFRS-Standards verschoben werden. Unter anderem werden mit IFRS 18 verpflichtende Zwischensummen (wie beispielsweise ein „betriebliches Ergebnis vor Finanzierung und Steuern“) sowie weitere Kategorien („Operating“, „Investing“ und „Financing“) eingeführt. Neu sind außerdem Angabepflichten zu unternehmensspezifischen Leistungskennzahlen, zusätzliche Regelungen zur Aggregation und Disaggregation von Posten, zusätzliche Angaben zur Aufgliederung bestimmter betrieblicher Aufwendungen nach Kostenarten bei Verwendung des Umsatzkostenverfahrens sowie Folgeänderungen für die Kapitalflussrechnung.
IFRS 18 gilt spätestens für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2027 beginnen.