Änderungen an IAS 12: Latente Steuern, die sich auf Vermögenswerte und Schulden beziehen, die aus einer einzigen Transaktion entstehen

Mit der Anpassung an IAS 12 (Einfügung von IAS 12.22A) wird klargestellt, dass die Ausnahmeregelung für den Ansatz latenter Steuern in IAS 12.15 b(ii) nicht für solche Transaktionen gilt, bei denen beim erstmaligen Ansatz abzugsfähige und zu versteuernde temporäre Differenzen in gleicher Höhe entstehen.

Die Änderungen an IAS 1 sind erstmals für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen, anzuwenden.