Die Änderungen an IAS 8 dienen der Klarstellung hinsichtlich der Abgrenzung zwischen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden auf der einen Seite und Schätzungen auf der anderen Seite. Es wird eine Definition des Begriffs einer „rechnungslegungsbezogenen Schätzung“ (accounting estimate) eingeführt: monetäre Beträge im Abschluss, die mit Bewertungsunsicherheiten behaftet sind. Ferner wird klargestellt, dass Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen, die sich aus neuen Informationen oder Entwicklungen ergeben, keine Korrekturen eines Fehlers sind. Auswirkungen von geänderten Inputs oder Bewertungstechniken, die für Schätzungszwecke verwendet werden, sind Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen, sofern sie sich nicht aus der Korrektur von Fehlern in früheren Perioden ergeben.
Die Änderungen an IAS 1 sind erstmals für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen, anzuwenden.