Änderungen an IAS 1 Presentation of Financial Statements und Practice Statement 2 Making Materiality Judgement

Mit den Änderungen werden Unternehmen angehalten, wesentliche Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden (bisher: „maßgeblichen Rechnungslegungsmethoden“) offenzulegen. Informationen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind als wesentlich zu betrachten, sofern sie die Entscheidungen von Bilanzadressaten beeinflussen könnten.
Ferner enthalten die Änderungen Klarstellungen bezüglich der Identifizierung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die im Anhang des Jahresabschlusses veröffentlicht werden sollten.
Die Änderungen an IAS 1 sind erstmals für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen, anzuwenden.