Anpassungen an IFRS 9, IAS 39 und IFRS 7: „Interest Rate Benchmark Reform“ (Phase 1)
Am 26. September 2019 hat das IASB Änderungen an den Standards IFRS 9, IAS 39 und IFRS 7 in Zusammenhang mit der Interest Rate Benchmark Reform herausgegeben. Die Änderungen sind für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2020 beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Die Anpassung enthält verpflichtende Änderungen und Angaben, die alle Sicherungsbeziehungen betreffen, die von der Reform des Referenzzinssatzes betroffen sind.