Änderungen an IAS 40 in Bezug auf Übertragungen von als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien
Am 8. Dezember 2016 veröffentlichte das IASB Änderungen an IAS 40 in Bezug auf Übertragungen von als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien (Transfers of Investment Property – Amendments to IAS 40).
Die beschlossenen Änderungen stellen klar, dass ein Unternehmen eine Immobilie nur dann die Klassifizierung einer als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien ändern kann, wenn Belege für eine Nutzungsänderung vorliegen. Die Nutzungsänderung kann dazu führen, dass die Immobilie die Definition einer als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie erstmalig erfüllt (oder nicht mehr erfüllt). Damit ist klargestellt das eine beabsichtigte Nutzungsänderung seitens der Unternehmensleitung nicht als Beleg für eine Nutzungsänderung ausreichend ist.