IASB verabschiedet Annual Improvements 2012-2014
Am 25. September 2014 veröffentlichte das IASB Änderungen an vier Standards im Rahmen der jährliche Verbesserungen am Zyklus IFRS 2012-2014.
Betroffen sind:
- IFRS 5 „Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche“,
- IFRS 7 „Finanzinstrumente: Angaben“,
- IAS 19 „Leistungen an Arbeitnehmer“ und
- IAS 34 „Zwischenberichterstattung“.
Die Änderungen an IFRS 5 sehen Vorgaben für besondere Fällen vor: Für den Fall, dass die Klassifizierung eines Vermögenswertes aus der Kategorie „zur Veräußerung gehalten“ in die Kategorie „zu Ausschüttungszwecken gehalten“ (oder andersherum) geändert wird sowie für die Bilanzierung bei Beendigung der Klassifizierung eines Vermögensgegenstandes als „zu Ausschüttungszwecken gehalten“.
Die Änderungen an IFRS 7 stellen in Bezug auf die erforderlichen Angabepflichten klar, ob ein Verwaltervertrag ein „continuing engagement“ in Bezug auf einen Vermögensgegenstand darstellt. Ferner wird die Anwendbarkeit der Verrechnungsvorschriften auf Zwischenabschlüsse klargestellt.
Änderungen an IAS 19 führen zu einer weiteren Klarstellungen hinsichtlich der Ermittlung des Abzinsungssatzes für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Änderungen an IAS 34 stellen die Anforderungen für Erläuterungsangaben zu wesentlichen Transaktionen und Ereignissen klar, wenn solche Angaben nicht direkt im Zwischenabschluss aufgeführt werden, weil sie „an einer anderen Stelle“ beschrieben werden. Ein Verweis auf diese andere Stelle ist vorzunehmen. Ferner muss die „andere Stelle“ zur gleichen Zeit und in gleicher Weise für den Leser verfügbar gemacht werden.