Mangel an Umtauschbarkeit (Änderungen an IAS 21)

Am 15. August 2023 hat das IASB Änderungen an IAS 21 zum Mangel an Umtauschbarkeit (Exchange Rates: Lack of Exchangeability – Amendments to IAS 21) veröffentlicht. In den Änderungen wird geregelt, wann eine Währung zum Zwecke der Bewertung als nicht umtauschbar gilt und wie im Rahmen des Abschlusses dann zu verfahren ist.
Die Änderungen sind spätestens für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2026 beginnen, verpflichtend anzuwenden.